
Kontakt
Bei Fragen oder Interesse können Sie unser Büro unter der Telefonnummer 02065/702692 erreichen oder benutzen Sie unser Kontaktformular. Sie können uns auch eine Mail schicken an: info@netzwerk-mediation-und-teamentwicklung.de
Qualitätsstandards
Kollegialer Austausch
Ein kollegialer Austausch und gegenseitige Information über laufende Mediationen der Netzwerkpartnerinnen findet einmal monatlich statt. Zwischen den Netzwerkpartnerinnen besteht eine gegenseitige Verpflichtung zur umgehenden kollegialen Beratung bei individuellen und krisenhaften Problem- und Fragestellungen in einem laufenden Mediationsprozess.
Supervision
Jede Mediatorin verpflichtet sich, an einer Supervision teilzunehmen, die sich mit speziellen Fragen des Arbeitsbereiches beschäftigt.
Erfolgskontrolle Evaluation
Das Mediationsverfahren ist in seiner Durchführung und seinem Ablauf bereits so angelegt, dass die Möglichkeit zur Erfolgskontrolle bezogen auf jede einzelne Mediation gegeben ist. Die Erfolgskontrolle hinsichtlich der Umsetzung der Ziele im Sinne der SMART Regeln ist ein fester Bestandteil des Mediationsprozesses.
Spezifisch:
Themen werden eindeutig, spezifisch und differenziert formuliert, sodass die Zielerreichung überprüft werden kann.
Messbar:
Es werden konkrete Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien getroffen und schriftlich festgehalten, die von Beteiligten in Handeln umgesetzt werden können.
Akzeptiert:
Es werden nur solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten und unterschrieben, die alle Parteien mittragen können und bei denen niemand übervorteilt wird.
Realistisch:
Bevor Vereinbarungen zur Zielerreichung getroffen werden, wird von den Medianten geprüft, ob die Vereinbarungen im Alltag umsetzbar sind (z.B. hinsichtlich zeitlicher und finanzieller Aspekte)
Terminiert:
Zeiten, Häufigkeiten und Zeitpunkt zur Überprüfung der Zielerreichung werden konkret und wo erforderlich mit Datum festgelegt und in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
Gewährleistung von Vertretung im Krankheitsfall
Vertretung im Krankheitsfall ist unmittelbar gewährleistet bei schnellem Handlungsbedarf und bei Handlungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. Liegen o.g. Voraussetzungen nicht vor, wird eine Vertretung bei Krankheit länger als vier Wochen sichergestellt.
Dokumentation
Der Verlauf der Mediation wird dokumentiert, damit im Vertretungsfalle die Arbeit fortgesetzt werden kann.
Qualitätsstandards
Kollegialer Austausch
Ein kollegialer Austausch und gegenseitige Information über laufende Mediationen der Netzwerkpartnerinnen findet einmal monatlich statt. Zwischen den Netzwerkpartnerinnen besteht eine gegenseitige Verpflichtung zur umgehenden kollegialen Beratung bei individuellen und krisenhaften Problem- und Fragestellungen in einem laufenden Mediationsprozess.
Supervision
Jede Mediatorin verpflichtet sich, an einer Supervision teilzunehmen, die sich mit speziellen Fragen des Arbeitsbereiches beschäftigt.
Erfolgskontrolle Evaluation
Das Mediationsverfahren ist in seiner Durchführung und seinem Ablauf bereits so angelegt, dass die Möglichkeit zur Erfolgskontrolle bezogen auf jede einzelne Mediation gegeben ist. Die Erfolgskontrolle hinsichtlich der Umsetzung der Ziele im Sinne der SMART Regeln ist ein fester Bestandteil des Mediationsprozesses.
Spezifisch:
Themen werden eindeutig, spezifisch und differenziert formuliert, sodass die Zielerreichung überprüft werden kann.
Messbar:
Es werden konkrete Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien getroffen und schriftlich festgehalten, die von Beteiligten in Handeln umgesetzt werden können.
Akzeptiert:
Es werden nur solche Vereinbarungen schriftlich festgehalten und unterschrieben, die alle Parteien mittragen können und bei denen niemand übervorteilt wird.
Realistisch:
Bevor Vereinbarungen zur Zielerreichung getroffen werden, wird von den Medianten geprüft, ob die Vereinbarungen im Alltag umsetzbar sind (z.B. hinsichtlich zeitlicher und finanzieller Aspekte)
Terminiert:
Zeiten, Häufigkeiten und Zeitpunkt zur Überprüfung der Zielerreichung werden konkret und wo erforderlich mit Datum festgelegt und in der schriftlichen Vereinbarung festgehalten.
Gewährleistung von Vertretung im Krankheitsfall
Vertretung im Krankheitsfall ist unmittelbar gewährleistet bei schnellem Handlungsbedarf und bei Handlungsbedarf im Sinne des Kindeswohls. Liegen o.g. Voraussetzungen nicht vor, wird eine Vertretung bei Krankheit länger als vier Wochen sichergestellt.
Dokumentation
Der Verlauf der Mediation wird dokumentiert, damit im Vertretungsfalle die Arbeit fortgesetzt werden kann.